Schon im Februar wurde es amtlich: Der Bundesrat hob die Corona-Massnahmen auf. Als letzte Massnahme blieben eine fünftägige Isolationspflicht bei Infektion sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen bestehen. Seit dem 1. April 2022 ist nun auch die Isolationspflicht gefallen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Die Isolationspflicht ist zum 1. April 2022 aufgehoben. Krankschreiben lassen dürfen sich Arbeitsunfähige trotzdem noch!

 

Planova human capital von Roberto Laezza hat schon vor einiger Zeit festgestellt, dass Arbeit flexibel geworden ist. In den letzten beiden Jahren hat man sich in Europa und insbesondere in der Schweiz an das Home-Office gewöhnt. Arbeit wurde digitalisiert, dank Smartphone und Laptop ist die Anwesenheit im Büro oft gar nicht mehr notwendig. Diese neuen Praktiken sollten unbedingt beibehalten werden. Denn mit dem Wegfallen der Isolationspflicht ist das Coronavirus nicht aus der Welt geschaffen. Es gibt immer noch vulnerable Personen, und Menschen werden immer noch so krank, dass sie arbeitsunfähig sind. Deshalb macht es auch nach Wegfall der Isolationspflicht Sinn, die eingeübten Praktiken nicht sofort wieder zu vergessen.

 

Ende der Isolationspflicht ist nicht Ende der Pandemie

Rein arbeitsrechtlich ist die Sache klar: Wer nicht offensichtlich zu krank zum Arbeiten ist, muss am Arbeitsplatz erscheinen. Ein positiver Coronatest ist kein Grund, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben. Fieber, heftige Kopfschmerzen und andere Symptome dagegen sind durchaus ein Grund. Wie bei grippalen Infekten und anderen Erkrankungen ist ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorzulegen, wenn man im Krankheitsfall zu Hause bleibt.

Aber was ist mit vulnerablen Personen am Arbeitsplatz? Die gibt es nach wie vor, und für diese Personen kann eine Infektion gravierende Folgen haben. Bei der Konstellation „vulnerable Person im Betrieb“ plus „Corona-positiv“ darf man weiterhin beim Vorgesetzten um Homeoffice bitten. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Bitte stattgegeben wird. Aber Unternehmen haben natürlich ein Interesse daran, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesund zu halten.

 

Schnelles Internet macht alles möglich

Die planova human capital ag von Roberto Laezza weiss als grosser Personaldienstleister in der Schweiz, dass die Tendenz auch ohne Corona weg von starren Arbeitszeitmodellen und Anwesenheitspflicht im Büro hin zu mehr virtuellen Meetings, Homeoffice und flexiblen Lösungen geht. Schnelles Internet ermöglicht auch im Homeoffice eine schnelle und sichere Anbindung an das Firmennetzwerk. Die Sicherheit ist über die Zweiwege-Athentifizierung gewährleistet. Es spricht also nichts dagegen, auch weiterhin hin und wieder aus gegebenem Anlass im Homeoffice zu arbeiten. Und als Vermittler von hochqualifizierten Fachkräften kann planova human capital mit Roberto Laezza da mitreden.

Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Schnelles Internet macht es möglich.

 

Hygienevorschriften müssen immer noch eingehalten werden

Im Grunde genommen wird eine Corona-Infektion nach Wegfall der Isolationspflicht behandelt wie jede andere Erkältungskrankheit auch: Eine Isolationspflicht gibt es nicht, Hygienevorschriften sollten dennoch eingehalten werden. Wer mit vulnerablen Personen zusammenarbeitet, die vielleicht auch keine Impfung erhalten können, muss sich der dienstlichen Anweisung zum regelmässigen Testen fügen. Das gilt allerdings nicht nur für Corona-Infektionen, sondern für alle Arten von in diesem Fall gefährlichen Infektionen. Ein positives Testergebnis muss man dem Arbeitgeber nicht mehr verpflichtend melden.

Wichtig zu wissen ist aber auch: Letzten Endes ist jeder seinem eigenen Gewissen verpflichtet. Es spricht nichts dagegen, bei Husten und/oder Halsschmerzen weiterhin eine Maske zu tragen, um andere zu schützen. Und niemand verbietet es, den Vorgesetzten von einer bestehenden Corona-Infektion in Kenntnis zu setzen. Und es ist jedem Arbeitgeber freigestellt, in einer Übergangsphase doch noch auf die Mitteilung positiver Testergebnisse zu bestehen.

 

Begründete Entscheidung

Angesichts der immer noch täglich bis zu 150 Einlieferungen in Krankenhäuser und weiterhin täglichen Todesfällen aufgrund einer Corona-Infektion mag die Aufhebung der Isolationspflicht unsinnig erscheinen. Tatsächlich sind die Krankenhäuser in der Schweiz aber nicht überlastet. Zusätzlich sind inzwischen sehr viele Menschen immunisiert. So begründet der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset die Aufhebung aller Schutzmassnahmen. Die aktuellen Bundesratbeschlüsse können bei Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden nachgelesen werden.